Versicherungen
Der Chorverband der Deutschen Polizei e.V. sorgt durch entsprechende Verträge mit Versicherungsgesellschaften dafür, dass seine angeschlossenen Chöre und alle gemeldeten Mitglieder bei den jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten versichert sind.
WICHTIG!
Maßgeblich im Versicherungsfall sind immer die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft. Im Schadenfall bitte sofort den Bundesschatzmeister ansprechen, der die Formalitäten mit der Versicherung begleitet.
Verzicht auf die Versicherungen
Der Chorverband der Deutschen Polizei empfiehlt den Mitgliedschören einen Verzicht nur auszusprechen, wenn bereits eine entsprechende Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung bei einem regionalen Chorverband besteht. Bei einem Verzicht wird der jährliche Mitgliedsbeitrag beim Chorverband der Deutschen Polizei für das aktive Vereinsmitglied um den ersparten Versicherungszuschlag reduziert. Für fördernde Mitglieder wird der Jahresbeitrag in Höhe des Versicherungszuschlages nicht berechnet. Ein Verzicht wird für das Folgejahr gültig, wenn er unterschrieben im Original bis zum 20. Dezember (Tag des Poststempels) beim Bundesschatzmeister eingereicht und vom Bundesschatzmeister bestätigt wird. Später eingehende Erklärungen können erst für das übernächste Jahr berücksichtigt werden.
Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung bietet dem aktiven Mitglied eines Polizeichores bei allen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit stehen Versicherungsschutz, sofern in dieser Eigenschaft einem anderen ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Die Vereinshaftpflichtversicherung tritt nur ein, sofern ein Schaden-Ersatzanspruch zu Recht besteht. (Beispielsweise bei Proben, Veranstaltungen oder Konzerten (keine Rockkonzerte), geselligen Zusammenkünften, Wanderungen oder Reisen).
Vereins-Gruppenunfallversicherung
Die Vereins-Gruppenunfallversicherung bietet den Chormitgliedern, den begleitenden Ehepartnern sowie allen Teilnehmern einer Veranstaltung bei einem Unfall Versicherungsschutz, sofern sie hierbei einen Körperschaden erleiden.
Ein Unfall liegt dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfall) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, unabhängig, ob Fremd- oder Eigenverschulden. Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für den Verein, sowie auf deren Veranstaltungen (auch Konzertreisen) eintreten. Dazu sind ebenfalls Unfälle auf dem direkten Weg von der Wohnung nach und von der Vereinstätigkeit versichert.